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Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes
Contents
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Aufgaben des Zivilschutzes
- Art. 2 Auftragsverwaltung
- Art. 3 Völkerrechtliche Stellung
- Art. 4 Zuständigkeit des Bundes für den Schutz der Zivilbevölkerung
- Zweiter Abschnitt Selbstschutz
- Art. 5 Selbstschutz
- Dritter Abschnitt Warnung der Bevölkerung
- Art. 6 Warnung der Bevölkerung
- Vierter Abschnitt Schutzbau
- Art. 7 Öffentliche Schutzräume
- Art. 8 Hausschutzräume
- Art. 9 Baulicher Betriebsschutz
- Fünfter Abschnitt Aufenthaltsregelung
- Art. 10 Aufenthaltsregelung
- Sechster Abschnitt Katastrophenschutz im Zivilschutz und Katastrophenhilfe des Bundes
- Art. 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes
- Art. 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe
- Art. 13 Ausstattung
- Art. 14 Aus- und Fortbildung
- Art. 15 Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde
- Art. 16 Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement
- Art. 17 Datenerhebung und -verwendung
- Art. 18 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
- Art. 19 Schutzkommission
- Art. 20 Unterstützung des Ehrenamtes
- Siebter Abschnitt Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
- Art. 21 Planung der gesundheitlichen Versorgung
- Art. 22 Erweiterung der Einsatzbereitschaft
- Art. 23 Sanitätsmaterialbevorratung
- Art. 24 Erste-Hilfe-Ausbildung und Ausbildung von Pflegehilfskräften
- Achter Abschnitt Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut
- Art. 25 Kulturgutschutz
- Neunter Abschnitt Organisationen, Helferinnen und Helfer
- Art. 26 Mitwirkung der Organisationen
- Art. 27 Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer
- Art. 28 Persönliche Hilfeleistung
- Zehnter Abschnitt Kosten des Zivilschutzes
- Art. 29 Kosten
- Elfter Abschnitt Bußgeldvorschriften
- Art. 30 Bußgeldvorschriften
- Zwölfter Abschnitt Schlußbestimmungen
- Art. 31 Einschränkungen von Grundrechten
- Art. 32 Stadtstaatenklausel