AT · ExSV 2015
Explosionsschutzverordnung 2015
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Umsetzung
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
- § 5 Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen
- § 6 Freier Warenverkehr
- 2. Abschnitt Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 7 Pflichten der Hersteller
- § 8 Bevollmächtigte
- § 9 Pflichten der Einführer
- § 10 Pflichten der Händler
- § 11 Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
- § 12 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- 3. Abschnitt Konformität des Produkts
- § 13 Vermutung der Konformität von Produkten
- § 14 Konformitätsbewertungsverfahren
- § 15 EU-Konformitätserklärung
- § 16 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
- § 17 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
- 4. Abschnitt Konformitätsbewertung
- § 18 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, Informationspflichten der notifizierenden Behörde
- § 19 Anforderungen an notifizierte Stellen
- § 20 Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen
- § 21 Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
- § 22 Notifizierungsverfahren
- § 23 Änderung der Notifizierung
- § 24 Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
- § 25 Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
- § 26 Meldepflichten der notifizierten Stellen
- § 27 Koordinierung der notifizierten Stellen
- 5. Abschnitt Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Produkte, Schutzklauselverfahren
- § 28 Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt gelangenden Produkte
- § 29 Verfahren zur Behandlung von Produkten mit denen ein Risiko verbunden ist
- § 30 Konforme Produkte, die ein Risiko darstellen
- § 31 Formale Nichtkonformität
- 6. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 32 Übergangsbestimmungen
- § 33 Inkrafttreten
- § 34 Sprachliche Gleichbehandlung