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AT · ExSV 2015

Explosionsschutzverordnung 2015

In Kraft35 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. § 0
  2. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Geltungsbereich
  4. § 2 Umsetzung
  5. § 3 Begriffsbestimmungen
  6. § 4 Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
  7. § 5 Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen
  8. § 6 Freier Warenverkehr
  9. 2. Abschnitt Pflichten der Wirtschaftsakteure
  10. § 7 Pflichten der Hersteller
  11. § 8 Bevollmächtigte
  12. § 9 Pflichten der Einführer
  13. § 10 Pflichten der Händler
  14. § 11 Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
  15. § 12 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
  16. 3. Abschnitt Konformität des Produkts
  17. § 13 Vermutung der Konformität von Produkten
  18. § 14 Konformitätsbewertungsverfahren
  19. § 15 EU-Konformitätserklärung
  20. § 16 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
  21. § 17 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
  22. 4. Abschnitt Konformitätsbewertung
  23. § 18 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, Informationspflichten der notifizierenden Behörde
  24. § 19 Anforderungen an notifizierte Stellen
  25. § 20 Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen
  26. § 21 Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
  27. § 22 Notifizierungsverfahren
  28. § 23 Änderung der Notifizierung
  29. § 24 Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
  30. § 25 Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
  31. § 26 Meldepflichten der notifizierten Stellen
  32. § 27 Koordinierung der notifizierten Stellen
  33. 5. Abschnitt Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Produkte, Schutzklauselverfahren
  34. § 28 Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt gelangenden Produkte
  35. § 29 Verfahren zur Behandlung von Produkten mit denen ein Risiko verbunden ist
  36. § 30 Konforme Produkte, die ein Risiko darstellen
  37. § 31 Formale Nichtkonformität
  38. 6. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
  39. § 32 Übergangsbestimmungen
  40. § 33 Inkrafttreten
  41. § 34 Sprachliche Gleichbehandlung