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DE · HochbauBAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen

Действует74 статейТекст проверен 24.10.2026

Содержание

  1. Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  2. ст. 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
  3. ст. 2 Dauer der Berufsausbildungen
  4. ст. 3 Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
  5. ст. 4 Struktur der Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin sowie Ausbildungsberufsbild
  6. ст. 5 Struktur der Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin sowie Ausbildungsberufsbild
  7. ст. 6 Struktur der Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin sowie Ausbildungsberufsbild
  8. ст. 7 Struktur der Berufsausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin sowie Ausbildungsberufsbild
  9. ст. 8 Struktur der Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik sowie Ausbildungsberufsbild
  10. ст. 9 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
  11. ст. 10 Ausbildungsplan
  12. Unterabschnitt 1 Zwischenprüfung
  13. ст. 11 Zeitpunkt
  14. ст. 12 Inhalt
  15. ст. 13 Prüfungsbereich
  16. Unterabschnitt 2 Gesellen- oder Abschlussprüfung
  17. ст. 14 Zeitpunkt
  18. ст. 15 Inhalt
  19. ст. 16 Prüfungsbereiche
  20. ст. 17 Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern“
  21. ст. 18 Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbauarbeiten“
  22. ст. 19 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  23. ст. 20 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
  24. ст. 21 Mündliche Ergänzungsprüfung
  25. Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
  26. ст. 22 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  27. ст. 23 Inhalt des Teiles 1
  28. ст. 24 Prüfungsbereich des Teiles 1
  29. ст. 25 Inhalt des Teiles 2
  30. ст. 26 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  31. ст. 27 Prüfungsbereich „Herstellen von Mauerwerkskörpern“
  32. ст. 28 Prüfungsbereich „Durchführen von Mauerwerksarbeiten“
  33. ст. 29 Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbaumaßnahmen“
  34. ст. 30 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  35. ст. 31 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
  36. ст. 32 Mündliche Ergänzungsprüfung
  37. Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
  38. ст. 33 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  39. ст. 34 Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Maurer und zur Maurerin
  40. Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
  41. ст. 35 Aufteilung in zwei Teile
  42. ст. 36 Inhalt des Teiles 1
  43. ст. 37 Prüfungsbereich des Teiles 1
  44. ст. 38 Inhalt des Teiles 2
  45. ст. 39 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  46. ст. 40 Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern aus Beton und Stahlbeton“
  47. ст. 41 Prüfungsbereich „Durchführen von Beton- und Stahlbetonarbeiten“
  48. ст. 42 Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbaumaßnahmen“
  49. ст. 43 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  50. ст. 44 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
  51. ст. 45 Mündliche Ergänzungsprüfung
  52. Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
  53. ст. 46 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  54. ст. 47 Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
  55. Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
  56. ст. 48 Aufteilung in zwei Teile
  57. ст. 49 Inhalt des Teiles 1
  58. ст. 50 Prüfungsbereich des Teiles 1
  59. ст. 51 Inhalt des Teiles 2
  60. ст. 52 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  61. ст. 53 Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern im Feuerungs- und Schornsteinbau“
  62. ст. 54 Prüfungsbereich „Durchführen von Arbeiten im Feuerungsbau“
  63. ст. 55 Prüfungsbereich „Durchführen von Arbeiten im Schornsteinbau“
  64. ст. 56 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  65. ст. 57 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
  66. ст. 58 Mündliche Ergänzungsprüfung
  67. Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
  68. ст. 59 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  69. ст. 60 Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
  70. Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung
  71. ст. 61 Aufteilung in zwei Teile
  72. ст. 62 Inhalt des Teiles 1
  73. ст. 63 Prüfungsbereich des Teiles 1
  74. ст. 64 Inhalt des Teiles 2
  75. ст. 65 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  76. ст. 66 Prüfungsbereich „Rückbauen von Bauwerken“
  77. ст. 67 Prüfungsbereich „Durchführen von Abbrucharbeiten“
  78. ст. 68 Prüfungsbereich „Durchführen von Betontrenntechnikarbeiten“
  79. ст. 69 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  80. ст. 70 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  81. ст. 71 Mündliche Ergänzungsprüfung
  82. Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
  83. ст. 72 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  84. ст. 73 Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
  85. Abschnitt 7 Schlussvorschriften
  86. ст. 74 Übergangsregelung für Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen