DE · EMVG
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Einschränkungen des Anwendungsbereichs
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit
- Art. 5 Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen
- Art. 6 Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme
- Art. 7 Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
- Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- Art. 8 Allgemeine Pflichten des Herstellers
- Art. 9 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- Art. 10 Bevollmächtigter des Herstellers
- Art. 11 Allgemeine Pflichten des Einführers
- Art. 12 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- Art. 13 Pflichten des Händlers
- Art. 14 Einführer oder Händler als Hersteller
- Art. 15 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- Abschnitt 3 Konformität der Betriebsmittel
- Art. 16 Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln
- Art. 17 Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte
- Art. 18 CE-Kennzeichnung von Geräten
- Art. 19 Montage und Gebrauchsanleitung für Geräte, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
- Art. 20 Ortsfeste Anlagen
- Abschnitt 4 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- Art. 21 Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 4a Notfallverfahren
- Art. 21a Anwendung der Notfallverfahren
- Art. 21b Konformitätsvermutung im Notfallmodus für den Binnenmarkt
- Art. 21c Vorrangigkeit von Marktüberwachungstätigkeiten im Notfallmodus für den Binnenmarkt
- Unterabschnitt 1 Zuständigkeiten und Befugnisse
- Art. 22 Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesnetzagentur
- Unterabschnitt 2 Marktüberwachung und Störungsbearbeitung
- Art. 23 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist
- Art. 23a Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
- Art. 24 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
- Art. 25 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
- Art. 26 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
- Art. 27 Befugnisse bei der Störungsbearbeitung, Verordnungsermächtigung
- Art. 28 Besondere Eingriffsbefugnisse bei der Störungsbearbeitung
- Art. 29 Auskunftsrechte
- Unterabschnitt 3 Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren
- Art. 30 Zwangsgeld
- Art. 31 Beiträge, Verordnungsermächtigung
- Art. 32 Vorverfahren
- Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
- Art. 33 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
- Art. 34 Übergangsbestimmungen