EMVG · Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
EMVG Art. 5Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Ortsfeste Anlagen müssen zusätzlich zu den Anforderungen des § 4 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert werden.