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Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Einschränkungen des Anwendungsbereichs
- чл. 3 Begriffsbestimmungen
- чл. 4 Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit
- чл. 5 Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen
- чл. 6 Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme
- чл. 7 Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
- Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- чл. 8 Allgemeine Pflichten des Herstellers
- чл. 9 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- чл. 10 Bevollmächtigter des Herstellers
- чл. 11 Allgemeine Pflichten des Einführers
- чл. 12 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- чл. 13 Pflichten des Händlers
- чл. 14 Einführer oder Händler als Hersteller
- чл. 15 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- Abschnitt 3 Konformität der Betriebsmittel
- чл. 16 Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln
- чл. 17 Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte
- чл. 18 CE-Kennzeichnung von Geräten
- чл. 19 Montage und Gebrauchsanleitung für Geräte, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
- чл. 20 Ortsfeste Anlagen
- Abschnitt 4 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- чл. 21 Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 4a Notfallverfahren
- чл. 21a Anwendung der Notfallverfahren
- чл. 21b Konformitätsvermutung im Notfallmodus für den Binnenmarkt
- чл. 21c Vorrangigkeit von Marktüberwachungstätigkeiten im Notfallmodus für den Binnenmarkt
- Unterabschnitt 1 Zuständigkeiten und Befugnisse
- чл. 22 Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesnetzagentur
- Unterabschnitt 2 Marktüberwachung und Störungsbearbeitung
- чл. 23 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist
- чл. 23a Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
- чл. 24 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
- чл. 25 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
- чл. 26 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
- чл. 27 Befugnisse bei der Störungsbearbeitung, Verordnungsermächtigung
- чл. 28 Besondere Eingriffsbefugnisse bei der Störungsbearbeitung
- чл. 29 Auskunftsrechte
- Unterabschnitt 3 Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren
- чл. 30 Zwangsgeld
- чл. 31 Beiträge, Verordnungsermächtigung
- чл. 32 Vorverfahren
- Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
- чл. 33 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
- чл. 34 Übergangsbestimmungen