DE · EBRG
Gesetz über Europäische Betriebsräte
Inhoud
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
- Art. 2 Geltungsbereich
- Art. 3 Gemeinschaftsweite Tätigkeit
- Art. 4 Berechnung der Arbeitnehmerzahlen
- Art. 5 Auskunftsanspruch
- Art. 6 Herrschendes Unternehmen
- Art. 7 Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen
- Zweiter Teil Besonderes Verhandlungsgremium
- Art. 8 Aufgabe
- Art. 9 Bildung
- Art. 10 Zusammensetzung
- Art. 11 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
- Art. 12 Unterrichtung über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
- Art. 13 Sitzungen, Geschäftsordnung, Sachverständige
- Art. 14 Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern aus Drittstaaten
- Art. 15 Beschluss über Beendigung der Verhandlungen
- Art. 16 Kosten und Sachaufwand
- Dritter Teil Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
- Art. 17 Gestaltungsfreiheit
- Art. 18 Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung
- Art. 19 Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung
- Art. 20 Übergangsbestimmung
- Erster Abschnitt Errichtung des Europäischen Betriebsrats
- Art. 21 Voraussetzungen
- Art. 22 Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats
- Art. 23 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
- Art. 24 Unterrichtung über die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats
- Zweiter Abschnitt Geschäftsführung des Europäischen Betriebsrats
- Art. 25 Konstituierende Sitzung, Vorsitzender
- Art. 26 Ausschuss
- Art. 27 Sitzungen
- Art. 28 Beschlüsse, Geschäftsordnung
- Dritter Abschnitt Mitwirkungsrechte
- Art. 29 Jährliche Unterrichtung und Anhörung
- Art. 30 Unterrichtung und Anhörung
- Art. 31 Tendenzunternehmen
- Vierter Abschnitt Änderung der Zusammensetzung, Übergang zu einer Vereinbarung
- Art. 32 Dauer der Mitgliedschaft, Neubestellung von Mitgliedern
- Art. 33 Aufnahme von Verhandlungen
- Fünfter Teil Gemeinsame Bestimmungen
- Art. 34 Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Art. 35 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
- Art. 36 Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreter
- Art. 37 Wesentliche Strukturänderung
- Art. 38 Fortbildung
- Art. 39 Kosten, Sachaufwand und Sachverständige
- Art. 40 Schutz inländischer Arbeitnehmervertreter
- Sechster Teil Bestehende Vereinbarungen
- Art. 41 Fortgeltung
- Siebter Teil Besondere Vorschriften, Straf- und Bußgeldvorschriften
- Art. 41a Besondere Regelungen für Besatzungsmitglieder von Seeschiffen
- Art. 41b Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
- Art. 42 Errichtungs- und Tätigkeitsschutz
- Art. 43 Strafvorschriften
- Art. 44 Strafvorschriften
- Art. 45 Bußgeldvorschriften