UERV · Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote
UERV Art. 52Inkrafttreten
Teil 5 Schlussbestimmungen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
UERV · Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote
Teil 5 Schlussbestimmungen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.