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Schiffsausrüstungsverordnung
Sommaire
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Zuständige Behörde
- Abschnitt 2 Anforderungen an Schiffsausrüstung für die Bereitstellung auf dem Markt
- Art. 4 Anforderungen an Schiffsausrüstung
- Art. 5 Voraussetzungen für das Ausstellen von Schiffsausrüstung ohne Zulassung
- Art. 6 Ausnahmen aufgrund technischer Neuerungen
- Art. 7 Ausnahmen zu Versuchs- oder Erprobungszwecken
- Art. 8 Ausnahmen für Häfen außerhalb der Europäischen Union
- Art. 9 Ausnahmen für nicht verfügbare Ausrüstung
- Abschnitt 3 Konformitätsbewertungsverfahren nach der Richtlinie 2014/90/EU
- Art. 10 EU-Konformitätsbewertungsverfahren
- Art. 11 EU-Konformitätserklärung
- Art. 12 Steuerrad-Kennzeichen
- Art. 13 Elektronische Kennzeichnung
- Unterabschnitt 1 Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen nach der Richtlinie 2014/90/EU
- Art. 14 Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung
- Art. 15 Anforderungen an die organisatorische und personelle Unabhängigkeit der Konformitätsbewertungsstelle
- Art. 16 Anforderungen an die Ausstattung der Konformitätsbewertungsstelle
- Art. 17 Anforderungen an das Fachpersonal der Konformitätsbewertungsstelle
- Unterabschnitt 2 Befugniserteilung und Notifizierung
- Art. 18 Antrag auf Erteilung der Befugnis
- Art. 19 Erteilung der Befugnis
- Art. 20 Änderung einer erteilten Befugnis
- Unterabschnitt 3 Anforderungen hinsichtlich der Durchführung der Konformitätsbewertung
- Art. 21 Pflichten der Konformitätsbewertungsstelle
- Art. 22 Zweigunternehmen und Vergabe von Unteraufträgen
- Abschnitt 5 Befugnis erteilende und notifizierende Behörde für Konformitätsbewertungsstellen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/90/EU
- Art. 23 Zuständigkeit und Aufgaben
- Art. 24 Anforderungen an die Befugnis erteilende und notifizierende Behörde
- Art. 25 Befugnisse der Befugnis erteilenden und notifizierenden Behörde
- Abschnitt 6 Pflichten der Wirtschaftsakteure für Schiffsausrüstung nach § 1 Absatz 1 Nummer 2
- Art. 26 Pflichten des Herstellers
- Art. 27 Bevollmächtigter für die Europäische Union
- Art. 28 Sonstige Wirtschaftsakteure
- Abschnitt 7 Marktüberwachung
- Art. 29 Befugnisse und Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde für Schiffsausrüstung
- Art. 30 Formale Nichtkonformität
- Art. 31 Veröffentlichung und Weiterleitung von Informationen
- Art. 32 EU-Schutzklauselverfahren
- Abschnitt 8 Überwachung der Nutzung
- Art. 33 Schiffsbezogene Überwachung
- Art. 34 Einflaggung
- Art. 35 Datenschutzrechtliche Regelungen
- Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 36 Ordnungswidrigkeiten