DE · PostLV
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Geltungsbereich des Postpersonalrechtsgesetzes
Sommaire
- Art. 1 Geltungsbereich, Grundsätze
- Art. 2 Gestaltung der Laufbahnen
- Art. 3 Qualifizierung bei Laufbahnwechsel
- Art. 4 Zulassung zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung
- Art. 5 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
- Art. 6 Beurteilung und Beförderung
- Art. 7 Fachspezifische Qualifizierungen für den Aufstieg
- Art. 8 Überleitungs- und Übergangsvorschriften
- Art. 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten