DE · PassV
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Sommaire
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Zweck dieser Verordnung; Anwendungsbereich
- Art. 2 Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
- Art. 3 Zertifizierung von Systemkomponenten
- Abschnitt 2 Übermittlung des Lichtbildes an die Passbehörde
- Art. 4 Fertigung und Übermittlung des Lichtbilds durch ein sicheres Verfahren
- Art. 5 Übermittlung des Lichtbilds unter Einbindung eines Cloudanbieters
- Art. 6 Registrierung und Identifizierung eines Dienstleisters bei einem Cloudanbieter
- Art. 7 Pflichten des Cloudanbieters
- Art. 8 Übermittlung des Lichtbilds von einem Lichtbildaufnahmegerät eines Dienstleisters
- Art. 9 Fertigung des Lichtbilds durch die Passbehörde
- Abschnitt 3 Übermittlung der Passantragsdaten
- Art. 10 Qualitätssicherung
- Art. 11 Übermittlung der Daten an den Passhersteller
- Art. 12 Qualitätsstatistik
- Abschnitt 4 Passmuster; Ausgabe und Versand des Passes
- Art. 13 Muster des Reisepasses; Änderung von Daten
- Art. 14 Muster des vorläufigen Reisepasses; Änderung von Daten
- Art. 15 Muster des amtlichen Passes; Änderung von Daten
- Art. 16 Lichtbild
- Art. 17 Ausgabe und Versand des Passes
- Abschnitt 5 Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere
- Art. 18 Befreiung von der Passpflicht
- Art. 19 Passersatz
- Art. 20 Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz
- Art. 21 Lichtbilder für den Passersatz
- Art. 22 Gültigkeitsdauer des Passersatzes
- Art. 23 Andere Regelungen für einen Passersatz
- Abschnitt 6 Amtliche Pässe
- Art. 24 Ausstellung
- Art. 25 Gültigkeitsdauer
- Art. 26 Rückgabe
- Abschnitt 7 Gebühren und Auslagen
- Art. 27 Gebühren
- Art. 28 Ermäßigung und Befreiung von Gebühren
- Abschnitt 8 Schlussvorschriften
- Art. 29 Übergangsregelung