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Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
Sommaire
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Zuständiger Meisterprüfungsausschuss
- Art. 3 Beschlussfassung
- Art. 4 Ausschluss von der Mitwirkung
- Art. 5 Verschwiegenheit
- Art. 6 Nichtöffentlichkeit
- Art. 7 Rücktritt, Nichtteilnahme
- Art. 8 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
- Abschnitt 2 Organisation und Vorbereitung der Prüfungsleistungen
- Art. 9 Organisation der Meisterprüfung
- Art. 10 Bildung und Zusammensetzung von Prüfungskommissionen, Zuweisung von Prüfungsleistungen, Stellvertretung
- Art. 11 Zulassung zur Meisterprüfung, Anmeldung zu einer Prüfungsleistung
- Art. 12 Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen oder Teilleistungsstörungen
- Art. 13 Befreiungen
- Art. 14 Einladung zur Prüfung
- Abschnitt 3 Durchführung der Prüfungsleistungen
- Art. 15 Prüfungsaufgaben
- Art. 16 Ausweispflicht, Belehrung und Vorstellung
- Art. 17 Durchführung des Meisterprüfungsprojekts, Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit, Bewertung
- Art. 18 Durchführung des Fachgesprächs, der Ergänzungsprüfung und sonstiger mündlicher Prüfungen, Bewertung
- Art. 19 Durchführung der Situationsaufgabe oder Arbeitsprobe und der praktischen Prüfung, Bewertung
- Art. 20 Durchführung schriftlicher Prüfungen, Bewertung
- Art. 21 Bewertung der Prüfungsleistungen und Berechnung der Prüfungsergebnisse in den Teilen der Meisterprüfung
- Abschnitt 4 Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens, Wiederholung, Dokumentation
- Art. 22 Beschlüsse über die Noten und das Bestehen, Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens, Bescheinigungen von Schwerpunkten sowie zum Gesamtergebnis
- Art. 23 Wiederholung der Meisterprüfung
- Art. 24 Niederschrift
- Art. 25 Prüfungsunterlagen
- Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
- Art. 26 Übergangsvorschrift