MiLoG · Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
MiLoG Art. 13Haftung des Auftraggebers
Abschnitt 2 Zivilrechtliche Durchsetzung
§ 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes findet entsprechende Anwendung.
MiLoG · Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
Abschnitt 2 Zivilrechtliche Durchsetzung
§ 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes findet entsprechende Anwendung.