MarkenV · Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes
MarkenV Art. 13Muster und Modelle
Abschnitt 1 Anmeldungen
Der Anmeldung dürfen keine Muster oder Modelle der mit der Marke versehenen Gegenstände oder der Marke selbst beigefügt werden.
MarkenV · Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes
Abschnitt 1 Anmeldungen
Der Anmeldung dürfen keine Muster oder Modelle der mit der Marke versehenen Gegenstände oder der Marke selbst beigefügt werden.