MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
MarkenG Art. 64aKostenregelungen im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Abschnitt 4 Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gilt für die Kosten das Patentkostengesetz.