MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
MarkenG Art. 129Verjährung
Abschnitt 1 Schutz geographischer Herkunftsangaben
Ansprüche nach § 128 verjähren gemäß § 20.
MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Abschnitt 1 Schutz geographischer Herkunftsangaben
Ansprüche nach § 128 verjähren gemäß § 20.