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LBG · Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung

LBG Art. 7

Erster Teil Allgemeine Vorschriften und Grundsätze über den freihändigen Erwerb

En vigueurTexte officiel

Kommt eine Abfindung in Land in Betracht, können die in den Ländern tätigen gemeinnützigen Siedlungsunternehmen im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes mit der Beschaffung des Ersatzlands und der Durchführung der Umsiedlung beauftragt werden.