LwAnpG Art. 38Abfindung bei Teilungen und Zusammenschlüssen
3. Abschnitt Umwandlung von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften durch Formwechsel
Die §§ 36 und 37 gelten bei Teilungen und Zusammenschlüssen entsprechend.
3. Abschnitt Umwandlung von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften durch Formwechsel
Die §§ 36 und 37 gelten bei Teilungen und Zusammenschlüssen entsprechend.