LAG · Gesetz über den Lastenausgleich
LAG Art. 271Dauer der Unterhaltshilfe
Zweiter Titel Unterhaltshilfe
Die Unterhaltshilfe wird auf Lebenszeit oder auf Zeit gewährt.
LAG · Gesetz über den Lastenausgleich
Zweiter Titel Unterhaltshilfe
Die Unterhaltshilfe wird auf Lebenszeit oder auf Zeit gewährt.