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KARBV · Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände

KARBV Art. 13Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

Unterabschnitt 1 Jahresberichte von Sondervermögen

En vigueurTexte officiel

(1) Die Übersicht über die Entwicklung des Sondervermögens ist unter Berücksichtigung folgender Posten darzustellen; Leerposten können jeweils entfallen: I.

Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 1.

Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr

2.

Zwischenausschüttungen

3.

Mittelzufluss (netto) a)

Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen

b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen

4.

Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich

5.

Ergebnis des Geschäftsjahres

davon nicht realisierte Gewinne davon nicht realisierte Verluste

II.

Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres.

(2) Bei Immobilien-Sondervermögen und offenen inländischen Spezial-AIF mit Anlagen in Immobilien oder Immobilien-Gesellschaften ist in der Aufstellung nach Absatz 1 nach Gliederungsziffer I Nummer 4 der Posten „4a. Abschreibung Anschaffungsnebenkosten“ einzufügen.

(3) Rücknahmeabschläge, die im Sondervermögen verbleiben, sind dem Posten unter Absatz 1 Gliederungsziffer I Nummer 3 Buchstabe b zuzuordnen und mindern diesen.