DE · ITBFPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für IT-Beratung oder Geprüfte Berufsspezialistin für IT-Beratung
Sommaire
- Art. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- Art. 2 Zulassungsvoraussetzungen
- Art. 3 Inhalt der Prüfung
- Art. 4 Prüfungsbereich „Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung individueller IT-Kundenlösungen“
- Art. 5 Form und Ablauf der Prüfung
- Art. 6 Schriftliche Prüfung
- Art. 7 Mündliche Prüfung
- Art. 8 Bewertung der Prüfungsleistungen
- Art. 9 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- Art. 10 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- Art. 11 Zeugnisse
- Art. 12 Wiederholung von Prüfungsleistungen