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InsO · Insolvenzordnung

InsO Art. 176Verlauf des Prüfungstermins

Erster Abschnitt Feststellung der Forderungen

En vigueurTexte officiel

Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. Die Forderungen, die vom Insolvenzverwalter, vom Schuldner oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten werden, sind einzeln zu erörtern.