FlBeihV · Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen FlBeihV Art. 9Inkrafttreten En vigueurTexte officiel Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Précédent · Art. 8 Sommaire