FGO Art. 57
Abschnitt II Allgemeine Verfahrensvorschriften
Beteiligte am Verfahren sind 1.
der Kläger,
2.
der Beklagte,
3.
der Beigeladene,
4.
die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist (§ 122 Abs. 2).
Abschnitt II Allgemeine Verfahrensvorschriften
Beteiligte am Verfahren sind 1.
der Kläger,
2.
der Beklagte,
3.
der Beigeladene,
4.
die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist (§ 122 Abs. 2).