DE · FELEG
Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
Sommaire
- Erster Abschnitt Landwirtschaftliche Unternehmer
- Art. 1 Berechtigter Personenkreis
- Art. 2 Flächenstillegung
- Art. 3 Abgabe von Flächen
- Art. 4 Rückbehalt
- Art. 5 Leistungen an Hinterbliebene
- Art. 6 Höhe der Leistung
- Art. 7 Beginn und Ende der Leistung, Verfahren
- Art. 8 Zusammentreffen mit Einkommen
- Zweiter Abschnitt Landwirtschaftliche Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige
- Art. 9 Berechtigter Personenkreis
- Art. 10 Höhe der Leistung
- Art. 11 Beginn und Ende der Leistung, Verfahren
- Art. 12 Zusammentreffen mit Einkommen
- Art. 13 Beendigung einer Beschäftigung wegen Flächenstillegung, Extensivierung, Aufgabe von Rebflächen und Apfelbaumrodung
- Dritter Abschnitt Ergänzende Sicherung der Bezieher von Produktionsaufgaberente oder Ausgleichsgeld
- Art. 14 Alterssicherung der Landwirte, landwirtschaftliche Unfallversicherung, Krankenversicherung der Landwirte, soziale Pflegeversicherung
- Art. 15 Gesetzliche Rentenversicherung und Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, Zusatzversorgung für landwirtschaftliche Arbeitnehmer
- Art. 15a Widerspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Produktionsaufgaberente und des Ausgleichsgeldes zum 1. April 2004
- Art. 16 Beendigung einer Beschäftigung wegen Flächenstillegung, Extensivierung, Aufgabe von Rebflächen und Apfelbaumrodung
- Vierter Abschnitt Durchführung, Anwendung sonstiger Vorschriften, Kostentragung
- Art. 17 Durchführende Stelle
- Art. 18 Anwendung sonstiger Vorschriften
- Art. 18a Landwirte im Beitrittsgebiet
- Art. 18b Abgabe an Unternehmen im Beitrittsgebiet
- Art. 18c Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige im Beitrittsgebiet
- Art. 18d Besonderheiten für das Beitrittsgebiet
- Art. 18e Besonderheiten für das Ausland
- Art. 19 Kostentragung
- Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften
- Art. 20 Befristung der Regelung
- Art. 21
- Art. 22 Übergangsvorschriften
- Art. 23 Inkrafttreten