EUTBV · Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
EUTBV Art. 16Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
EUTBV · Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.