DE · EAMIV
Verordnung über die Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen für die Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte und über die Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses
Sommaire
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen
- Art. 3 Mindestanforderungen an die Darstellung der Informationen in elektronischen Programmen
- Art. 4 Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses
- Art. 5 Datenschutz und Datensicherheit
- Art. 6 Datenformate der maschinenlesbaren Form
- Art. 7 Inkrafttreten