DRiG · Deutsches Richtergesetz
DRiG Art. 8Rechtsformen des Richterdienstes
Abschnitt 3 Richterverhältnis
Richter können nur als Richter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder kraft Auftrags berufen werden.
DRiG · Deutsches Richtergesetz
Abschnitt 3 Richterverhältnis
Richter können nur als Richter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder kraft Auftrags berufen werden.