DüBV · Verordnung über die Errichtung eines Wissenschaftlichen Beirats für Düngungsfragen
DüBV Art. 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
DüBV · Verordnung über die Errichtung eines Wissenschaftlichen Beirats für Düngungsfragen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.