21. BtMÄndV · Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
21. BtMÄndV Art. 3Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
21. BtMÄndV · Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.