BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO Art. 113bRechtsnachfolger
Sechster Teil Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
Im Fall einer Gesamtrechtsnachfolge oder einer partiellen Gesamtrechtsnachfolge durch Aufspaltung (§ 123 Absatz 1 des Umwandlungsgesetzes) können anwaltsgerichtliche Maßnahmen gegen den oder die Rechtsnachfolger verhängt werden.