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BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

BRAO Art. 10Aussetzung des Zulassungsverfahrens

Erster Abschnitt Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

En vigueurTexte officiel

Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann ausgesetzt werden, wenn gegen die antragstellende Person ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat anhängig ist, in dem der Tatvorwurf eine Verurteilung erwarten lässt, die eine Versagung der Zulassung zur Folge haben würde.