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BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrO Art. 5Bezeichnung der Wasserstraße

Kapitel 5 Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße

En vigueurTexte officiel

1.

Anlage 8 enthält die Schifffahrtszeichen, die ausgelegt oder aufgestellt werden können, um die Schifffahrt zu erleichtern. Sie führt auf, unter welchen Voraussetzungen die verschiedenen Schifffahrtszeichen verwendet werden.

2.

Anlage 8 bestimmt zudem die Schifffahrtszeichen für die Bezeichnung von vorübergehend bestehenden gefährlichen Stellen und Hindernissen.