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BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrO Art. 16Schifffahrt bei Eis

Kapitel 16 Wesergebiet

En vigueurTexte officiel

Bei anhaltendem Treibeis muss ein Fahrzeug einen Schutzhafen aufsuchen. Auf der Weser und auf der Aller darf auch der untere Schleusenbereich der Schleusen, ausgenommen bei der Schleuse Langwedel, aufgesucht werden. Die Überwinterung im oberen Schleusenbereich der Schleusen ist nur mit besonderer Erlaubnis der zuständigen Behörde gestattet.