BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO Art. 15Wenden
Kapitel 15 Norddeutsche Kanäle
Ein Fahrzeug darf nur wenden, wenn das Manöver ohne Berührung der Ufer und Bauwerke ausgeführt werden kann.
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Kapitel 15 Norddeutsche Kanäle
Ein Fahrzeug darf nur wenden, wenn das Manöver ohne Berührung der Ufer und Bauwerke ausgeführt werden kann.