BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO Art. 12Regelungen über den Verkehr
Kapitel 12 Main-Donau-Kanal
Werden auf einem Kabinenschiff mit einer Länge von mehr als 110,00 m Fensterreihen während der Fahrt teilweise oder ganz unter den Wasserspiegel ballastiert, sind sie durch von außen angebrachte, geeignete Vorsatzscheiben gegen Bruch durch äußere Einwirkung zu sichern.