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BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrO Art. 1Erlaubnis besonderer Veranstaltungen

Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

En vigueurTexte officiel

Eine sportliche Veranstaltung, Wasserfestlichkeit oder sonstige Veranstaltung, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen kann, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis ist mit den zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs erforderlichen Auflagen zu versehen.