BHO Art. 101Rechnung des Bundesrechnungshofes
Teil V Rechnungsprüfung
Die Rechnung des Bundesrechnungshofes wird von dem Bundestag und dem Bundesrat geprüft, die auch die Entlastung erteilen.
Teil V Rechnungsprüfung
Die Rechnung des Bundesrechnungshofes wird von dem Bundestag und dem Bundesrat geprüft, die auch die Entlastung erteilen.