BBankG · Gesetz über die Deutsche Bundesbank
BBankG Art. 2Rechtsform, Grundkapital und Sitz
Erster Abschnitt Rechtsform und Aufgabe
Die Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. Ihr Grundkapital im Betrage von 2,5 Milliarden Euro steht dem Bund zu. Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.