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Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
Sommaire
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Zweiter Abschnitt Pflichten des Arbeitgebers
- Art. 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
- Art. 4 Allgemeine Grundsätze
- Art. 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Art. 6 Dokumentation
- Art. 7 Übertragung von Aufgaben
- Art. 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
- Art. 9 Besondere Gefahren
- Art. 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- Art. 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Art. 12 Unterweisung
- Art. 13 Verantwortliche Personen
- Art. 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
- Dritter Abschnitt Pflichten und Rechte der Beschäftigten
- Art. 15 Pflichten der Beschäftigten
- Art. 16 Besondere Unterstützungspflichten
- Art. 17 Rechte der Beschäftigten
- Vierter Abschnitt Verordnungsermächtigungen
- Art. 18 Verordnungsermächtigungen
- Art. 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen
- Art. 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst
- Fünfter Abschnitt Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
- Art. 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
- Art. 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz
- Sechster Abschnitt Schlußvorschriften
- Art. 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
- Art. 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
- Art. 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
- Art. 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
- Art. 24a Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Art. 25 Bußgeldvorschriften
- Art. 26 Strafvorschriften