ALG · Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALG Art. 87dWaisenrente
Vierter Unterabschnitt Vorzeitige Wartezeiterfüllung
§ 304 Absatz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.
ALG · Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Vierter Unterabschnitt Vorzeitige Wartezeiterfüllung
§ 304 Absatz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.