ALG · Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALG Art. 108Anspruch auf Rentenauskunft
Siebter Unterabschnitt Rentenauskunft
Ein Anspruch auf Rentenauskunft besteht erst ab 1. Januar 1997.
ALG · Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Siebter Unterabschnitt Rentenauskunft
Ein Anspruch auf Rentenauskunft besteht erst ab 1. Januar 1997.