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AT · UHSBV

Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung

En vigueur38 articlesTexte vérifié le 25.10.2026

Sommaire

  1. § 0
  2. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Geltungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. 2. Abschnitt Matrikelnummernsystematik
  6. § 3 Vergabe der Matrikelnummer
  7. § 4 Bildung der Matrikelnummer
  8. § 5 Sperrung der Matrikelnummer
  9. 3. Abschnitt Anhang zum Diplom und Erasmus+-Auslandsaufenthalte
  10. § 6 Anhang zum Diplom (Diploma Supplement)
  11. § 7 Erasmus+-Auslandsaufenthalte
  12. 4. Abschnitt Zulassung, Fortsetzungsmeldung und Mitbelegung an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen; universitätsübergreifende Studien
  13. § 8 Zulassung und Fortsetzungsmeldung
  14. § 9 Mitbelegung
  15. § 10 Amtswegige Mitbelegung
  16. § 11 Universitätsübergreifende Lehramtsstudien
  17. 5. Abschnitt Codierung
  18. § 12 Codierung für Zwecke der automationsunterstützten Datenverarbeitung an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
  19. 6. Abschnitt Übermittlung von Daten
  20. § 13 Allgemeines zur Übermittlung von Daten
  21. § 14 Übersicht zur Übermittlung von Daten bei Universitäten
  22. § 15 Übersicht zur Übermittlung von Daten bei Pädagogischen Hochschulen
  23. § 16 Übersicht zur Übermittlung von Daten im Fachhochschulbereich
  24. § 17 Übersicht zur Übermittlung von Daten bei Privathochschulen
  25. § 18 Übermittlung von Daten an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
  26. 7. Abschnitt Übermittlung von Studierenden- und Personaldaten an die Bundesministerin oder den Bundesminister
  27. § 19 Übermittlung von Studierendendaten der Universitäten und der Pädagogischen Hochschulen und der Fachhochschulen an die Bundesministerin oder den Bundesminister
  28. § 20 Übermittlung von Studierendendaten der Privathochschulen an die Bundesministerin oder den Bundesminister
  29. § 21 Übermittlung von Personaldaten der Universitäten, der Fachhochschulen und der Privathochschulen an die Bundesministerin oder den Bundesminister
  30. 8. Abschnitt Statistische Auswertungen für die Bundesministerin oder den Bundesminister
  31. § 22 Statistische Auswertungen von Studierendendaten der Universitäten
  32. § 23 Daten für das universitäre Berichtswesen
  33. § 24 Statistische Auswertungen von Studierendendaten der Pädagogischen Hochschulen
  34. § 25 Raumdaten für die Universitätsstatistik
  35. 9. Abschnitt Erhebung von statistischen Daten anlässlich der Aufnahme (Anmeldung bzw. Zulassung) und des Abganges (Abschlusses) von Studierenden
  36. § 26 Allgemeines
  37. § 27 Statistische Erhebung anlässlich der Aufnahme (Anmeldung bzw. Zulassung) Studierender
  38. § 28 Statistische Erhebung anlässlich des Abganges (Abschlusses)
  39. 10. Abschnitt Studierenden-, Personal- und Betriebsaufwandsdaten für Zwecke der Bundesstatistik
  40. § 29 Übermittlung von Studierendendaten für Zwecke der Bundesstatistik
  41. § 30 Übermittlung von Personaldaten der Universitäten, der Fachhochschulen und der Privathochschulen für Zwecke der Bundesstatistik
  42. § 31 Übermittlung der Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwandsdaten der Pädagogischen Hochschulen für Zwecke der Bundesstatistik
  43. § 32 Übermittlung von Daten zu Einnahmen und Ausgaben von Privathochschulen für Zwecke der Bundesstatistik
  44. 11. Abschnitt Betreuungsrichtwerte
  45. § 33 Betreuungsrichtwerte auf Basis der ISCED Fields of Education and Training 2013
  46. 12. Abschnitt Schlussbestimmungen
  47. § 34 Verweisungen
  48. § 35 Inkrafttreten
  49. § 36 Außerkrafttreten der Vorgängerverordnung
  50. § 37 Übergangsbestimmungen