AT · UHSBV
Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Matrikelnummernsystematik
- § 3 Vergabe der Matrikelnummer
- § 4 Bildung der Matrikelnummer
- § 5 Sperrung der Matrikelnummer
- 3. Abschnitt Anhang zum Diplom und Erasmus+-Auslandsaufenthalte
- § 6 Anhang zum Diplom (Diploma Supplement)
- § 7 Erasmus+-Auslandsaufenthalte
- 4. Abschnitt Zulassung, Fortsetzungsmeldung und Mitbelegung an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen; universitätsübergreifende Studien
- § 8 Zulassung und Fortsetzungsmeldung
- § 9 Mitbelegung
- § 10 Amtswegige Mitbelegung
- § 11 Universitätsübergreifende Lehramtsstudien
- 5. Abschnitt Codierung
- § 12 Codierung für Zwecke der automationsunterstützten Datenverarbeitung an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
- 6. Abschnitt Übermittlung von Daten
- § 13 Allgemeines zur Übermittlung von Daten
- § 14 Übersicht zur Übermittlung von Daten bei Universitäten
- § 15 Übersicht zur Übermittlung von Daten bei Pädagogischen Hochschulen
- § 16 Übersicht zur Übermittlung von Daten im Fachhochschulbereich
- § 17 Übersicht zur Übermittlung von Daten bei Privathochschulen
- § 18 Übermittlung von Daten an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
- 7. Abschnitt Übermittlung von Studierenden- und Personaldaten an die Bundesministerin oder den Bundesminister
- § 19 Übermittlung von Studierendendaten der Universitäten und der Pädagogischen Hochschulen und der Fachhochschulen an die Bundesministerin oder den Bundesminister
- § 20 Übermittlung von Studierendendaten der Privathochschulen an die Bundesministerin oder den Bundesminister
- § 21 Übermittlung von Personaldaten der Universitäten, der Fachhochschulen und der Privathochschulen an die Bundesministerin oder den Bundesminister
- 8. Abschnitt Statistische Auswertungen für die Bundesministerin oder den Bundesminister
- § 22 Statistische Auswertungen von Studierendendaten der Universitäten
- § 23 Daten für das universitäre Berichtswesen
- § 24 Statistische Auswertungen von Studierendendaten der Pädagogischen Hochschulen
- § 25 Raumdaten für die Universitätsstatistik
- 9. Abschnitt Erhebung von statistischen Daten anlässlich der Aufnahme (Anmeldung bzw. Zulassung) und des Abganges (Abschlusses) von Studierenden
- § 26 Allgemeines
- § 27 Statistische Erhebung anlässlich der Aufnahme (Anmeldung bzw. Zulassung) Studierender
- § 28 Statistische Erhebung anlässlich des Abganges (Abschlusses)
- 10. Abschnitt Studierenden-, Personal- und Betriebsaufwandsdaten für Zwecke der Bundesstatistik
- § 29 Übermittlung von Studierendendaten für Zwecke der Bundesstatistik
- § 30 Übermittlung von Personaldaten der Universitäten, der Fachhochschulen und der Privathochschulen für Zwecke der Bundesstatistik
- § 31 Übermittlung der Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwandsdaten der Pädagogischen Hochschulen für Zwecke der Bundesstatistik
- § 32 Übermittlung von Daten zu Einnahmen und Ausgaben von Privathochschulen für Zwecke der Bundesstatistik
- 11. Abschnitt Betreuungsrichtwerte
- § 33 Betreuungsrichtwerte auf Basis der ISCED Fields of Education and Training 2013
- 12. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 34 Verweisungen
- § 35 Inkrafttreten
- § 36 Außerkrafttreten der Vorgängerverordnung
- § 37 Übergangsbestimmungen