AT · VBKG
Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
Sommaire
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung
- § 2 Zentrale Verbindungsstelle
- § 3 Zuständige Behörden
- 2. Abschnitt Tätigkeit der zuständigen Behörde
- § 4 Ausübung der Befugnisse
- § 5 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- § 6 Ausübung der Befugnisse unmittelbar durch die zuständige Behörde
- § 6a Ausübung von Befugnissen im Wege eines Antrags an das Zivilgericht
- § 6b Heranziehung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
- § 7 Unterlassungsanspruch
- § 7a Befugnisse der zuständigen Behörden im Zusammenhang mit Online-Schnittstellen
- § 7b Ausübung von Befugnissen durch Befassung der Telekom-Control-Kommission
- § 7c Vorläufige Maßnahmen mittels Befassung der Telekom-Control-Kommission
- § 8 Zivilgerichtliches Verfahren
- § 8a Ausübung der der Staatsanwaltschaft vorbehaltenen Befugnisse
- § 8b Verständigungs- und Auskunftspflichten der Staatsanwaltschaft und des Strafgerichts
- § 8c Verständigungspflichten der Verwaltungsstrafbehörde und des Verwaltungsgerichts
- 3. Abschnitt Koordination der Durchsetzung und der Verwaltungszusammenarbeit
- § 9 Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle
- § 10 Informationsaustausch
- 4. Abschnitt Übertragung von Befugnissen
- § 12 Beauftragung einer benannten Stelle mit der Durchsetzung
- 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 12a Evaluierung
- § 13 Vollziehung
- § 14 Inkrafttreten
- § 15 Verweisungen