Soziale Sicherheit (OPEC) · Soziale Sicherheit (OPEC)
§ 10 Soziale Sicherheit (OPEC)Artikel 10
Teil IV Teil römisch vier Verschiedene Bestimmungen
Die OPEC erteilt den österreichischen Versicherungsträgern auf Ersuchen die für die Durchführung dieses Abkommens erforderlichen Auskünfte.