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Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses
Contents
- Abschnitt 1 Das Schuldnerverzeichnis
- Art. 1 Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
- Abschnitt 2 Form und Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen
- Art. 2 Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen
- Art. 3 Vollziehung von Eintragungsanordnungen
- Art. 4 Löschung von Eintragungen
- Abschnitt 3 Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
- Art. 5 Einsichtsberechtigung
- Art. 6 Einsichtnahme
- Art. 7 Registrierung
- Art. 8 Abfragedatenübermittlung
- Art. 9 Informationsverwendung
- Art. 10 Ausschluss von der Einsichtnahme
- Art. 11 Zugang zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- Art. 12 Rechtsweg
- Art. 12a Evaluierung
- Art. 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten