DE · SchuFV
Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses
Съдържание
- Abschnitt 1 Das Schuldnerverzeichnis
- чл. 1 Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
- Abschnitt 2 Form und Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen
- чл. 2 Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen
- чл. 3 Vollziehung von Eintragungsanordnungen
- чл. 4 Löschung von Eintragungen
- Abschnitt 3 Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
- чл. 5 Einsichtsberechtigung
- чл. 6 Einsichtnahme
- чл. 7 Registrierung
- чл. 8 Abfragedatenübermittlung
- чл. 9 Informationsverwendung
- чл. 10 Ausschluss von der Einsichtnahme
- чл. 11 Zugang zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- чл. 12 Rechtsweg
- чл. 12a Evaluierung
- чл. 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten