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Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis

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Contents

  1. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
  2. Art. 1 Begriffsbestimmungen
  3. Art. 2 Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
  4. Art. 3 Zertifizierung von Systemkomponenten
  5. Art. 4 Dokumentationspflichten
  6. Art. 5 Speicherung und Löschung
  7. Abschnitt 2 Übermittlung des Lichtbilds durch Dienstleister
  8. Art. 5a Fertigung und Übermittlung des Lichtbilds durch ein sicheres Verfahren
  9. Art. 5b Übermittlung des Lichtbilds unter Einbindung eines Cloudanbieters
  10. Art. 5c Registrierung und Identifizierung eines Dienstleisters bei einem Cloudanbieter
  11. Art. 5d Pflichten des Cloudanbieters
  12. Art. 5e Übermittlung des Lichtbilds von einem Lichtbildaufnahmegerät eines Dienstleisters
  13. Abschnitt 3 Übermittlung der Ausweisantragsdaten
  14. Art. 6 Erfassung der Anschrift
  15. Art. 6a Fertigung des Lichtbilds durch die Personalausweisbehörde
  16. Art. 7 Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke
  17. Art. 8 Übermittlung
  18. Art. 9 Qualitätsstatistik
  19. Abschnitt 4 Produktion des Personalausweises
  20. Art. 10 Eingang der Antragsdaten
  21. Art. 11 Muster für den Personalausweis
  22. Art. 12 Muster für den vorläufigen Personalausweis
  23. Art. 12a Muster für den Ersatz-Personalausweis
  24. Art. 13 Schnittstelle des Chips
  25. Art. 14 Speicherung von personenbezogenen Daten; Zugriffsschutz
  26. Art. 15 Übermittlung und Übersendung des Sperrkennworts an die Personalausweisbehörde
  27. Art. 16 Übermittlung der Sperrsumme, des Sperrschlüssels und des letzten Tages der Gültigkeitsdauer an den Sperrlistenbetreiber
  28. Art. 17 Erhalt der Geheimnummer und der Entsperrnummer
  29. Abschnitt 5 Ausgabe und Versand des Personalausweises; Braille-Aufkleber
  30. Art. 18 Ausgabe und Versand des Personalausweises und des Sperrkennworts
  31. Art. 18a Einsicht in die auslesbaren personenbezogenen Daten des Personalausweises
  32. Art. 18b Aufkleber mit Brailleschrift
  33. Abschnitt 6 Änderung von Daten des Personalausweises; nachträgliches Einschalten
  34. Art. 19 Änderung der Anschrift
  35. Art. 20 Neusetzung und Änderung der Geheimnummer für den elektronischen Identitätsnachweis mit dem Personalausweis
  36. Art. 21 Nachträgliches Einschalten
  37. Abschnitt 7 Elektronischer Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät
  38. Art. 22 Einrichtung
  39. Art. 23 Speicherung von personenbezogenen Daten; Zugriffsschutz
  40. Art. 23a Neusetzen und Änderung der Geheimnummer für den elektronischen Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät
  41. Art. 23b Gültigkeitsdauer
  42. Abschnitt 8 Sperrung und Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises
  43. Art. 24 Referenzliste; allgemeine Sperrliste
  44. Art. 25 Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis
  45. Art. 25a Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
  46. Art. 26 Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis
  47. Art. 26a Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit mobilem Endgerät
  48. Art. 27 Auskunft über Sperrung
  49. Abschnitt 9 Beantragung von Berechtigungen
  50. Art. 28 Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter und sonstige Diensteanbieter
  51. Art. 29 Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Identifizierungsdiensteanbieter; Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit bei Identifizierungsdiensteanbietern
  52. Art. 29a Einholung von Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden
  53. Art. 30 Öffentliche Liste der Berechtigungen
  54. Abschnitt 10 Ausgabe von Berechtigungszertifikaten
  55. Art. 31 Angaben vor der Ausgabe von Berechtigungszertifikaten
  56. Art. 32 Beachtung der Anforderungen des Inhabers der Wurzelzertifikate
  57. Art. 33 Beachtung der Berechtigung durch den Berechtigungszertifikateanbieter
  58. Art. 34 Gültigkeitsdauer von Berechtigungszertifikaten
  59. Art. 35 Speicherung, Abruf und Verwendung von Daten durch Berechtigungszertifikateanbieter
  60. Art. 36 Ausgabe von hoheitlichen Berechtigungszertifikaten
  61. Art. 36a Ausgabe von Berechtigungszertifikaten für öffentliche Stellen anderer Mitgliedstaaten
  62. Abschnitt 11 eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
  63. Art. 36b Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis
  64. Art. 36c Nicht auf die eID-Karte entsprechend anwendbare Vorschriften
  65. Art. 36d Abweichende Regelung für die eID-Karte
  66. Art. 36e Muster der eID-Karte
  67. Abschnitt 12 Schlussvorschriften
  68. Art. 37 Übergangsregelungen
  69. Art. 38 Inkrafttreten