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Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
- Art. 3 Zertifizierung von Systemkomponenten
- Art. 4 Dokumentationspflichten
- Art. 5 Speicherung und Löschung
- Abschnitt 2 Übermittlung des Lichtbilds durch Dienstleister
- Art. 5a Fertigung und Übermittlung des Lichtbilds durch ein sicheres Verfahren
- Art. 5b Übermittlung des Lichtbilds unter Einbindung eines Cloudanbieters
- Art. 5c Registrierung und Identifizierung eines Dienstleisters bei einem Cloudanbieter
- Art. 5d Pflichten des Cloudanbieters
- Art. 5e Übermittlung des Lichtbilds von einem Lichtbildaufnahmegerät eines Dienstleisters
- Abschnitt 3 Übermittlung der Ausweisantragsdaten
- Art. 6 Erfassung der Anschrift
- Art. 6a Fertigung des Lichtbilds durch die Personalausweisbehörde
- Art. 7 Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke
- Art. 8 Übermittlung
- Art. 9 Qualitätsstatistik
- Abschnitt 4 Produktion des Personalausweises
- Art. 10 Eingang der Antragsdaten
- Art. 11 Muster für den Personalausweis
- Art. 12 Muster für den vorläufigen Personalausweis
- Art. 12a Muster für den Ersatz-Personalausweis
- Art. 13 Schnittstelle des Chips
- Art. 14 Speicherung von personenbezogenen Daten; Zugriffsschutz
- Art. 15 Übermittlung und Übersendung des Sperrkennworts an die Personalausweisbehörde
- Art. 16 Übermittlung der Sperrsumme, des Sperrschlüssels und des letzten Tages der Gültigkeitsdauer an den Sperrlistenbetreiber
- Art. 17 Erhalt der Geheimnummer und der Entsperrnummer
- Abschnitt 5 Ausgabe und Versand des Personalausweises; Braille-Aufkleber
- Art. 18 Ausgabe und Versand des Personalausweises und des Sperrkennworts
- Art. 18a Einsicht in die auslesbaren personenbezogenen Daten des Personalausweises
- Art. 18b Aufkleber mit Brailleschrift
- Abschnitt 6 Änderung von Daten des Personalausweises; nachträgliches Einschalten
- Art. 19 Änderung der Anschrift
- Art. 20 Neusetzung und Änderung der Geheimnummer für den elektronischen Identitätsnachweis mit dem Personalausweis
- Art. 21 Nachträgliches Einschalten
- Abschnitt 7 Elektronischer Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät
- Art. 22 Einrichtung
- Art. 23 Speicherung von personenbezogenen Daten; Zugriffsschutz
- Art. 23a Neusetzen und Änderung der Geheimnummer für den elektronischen Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät
- Art. 23b Gültigkeitsdauer
- Abschnitt 8 Sperrung und Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises
- Art. 24 Referenzliste; allgemeine Sperrliste
- Art. 25 Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis
- Art. 25a Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
- Art. 26 Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis
- Art. 26a Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit mobilem Endgerät
- Art. 27 Auskunft über Sperrung
- Abschnitt 9 Beantragung von Berechtigungen
- Art. 28 Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter und sonstige Diensteanbieter
- Art. 29 Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Identifizierungsdiensteanbieter; Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit bei Identifizierungsdiensteanbietern
- Art. 29a Einholung von Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden
- Art. 30 Öffentliche Liste der Berechtigungen
- Abschnitt 10 Ausgabe von Berechtigungszertifikaten
- Art. 31 Angaben vor der Ausgabe von Berechtigungszertifikaten
- Art. 32 Beachtung der Anforderungen des Inhabers der Wurzelzertifikate
- Art. 33 Beachtung der Berechtigung durch den Berechtigungszertifikateanbieter
- Art. 34 Gültigkeitsdauer von Berechtigungszertifikaten
- Art. 35 Speicherung, Abruf und Verwendung von Daten durch Berechtigungszertifikateanbieter
- Art. 36 Ausgabe von hoheitlichen Berechtigungszertifikaten
- Art. 36a Ausgabe von Berechtigungszertifikaten für öffentliche Stellen anderer Mitgliedstaaten
- Abschnitt 11 eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
- Art. 36b Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis
- Art. 36c Nicht auf die eID-Karte entsprechend anwendbare Vorschriften
- Art. 36d Abweichende Regelung für die eID-Karte
- Art. 36e Muster der eID-Karte
- Abschnitt 12 Schlussvorschriften
- Art. 37 Übergangsregelungen
- Art. 38 Inkrafttreten