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PAuswV · Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis

PAuswV Art. 26aEntsperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit mobilem Endgerät

Abschnitt 8 Sperrung und Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises

In forceOfficial text

Anstelle einer Entsperrung eines gesperrten elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät kann ein erneuter Antrag nach § 10a Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes gestellt werden.